Gratulation – der Weg in die
Selbstständigkeit ist
eine wichtige Entscheidung, die nicht nur Freiheit,
sondern auch
Verantwortung bedeutet;
speziell, wenn Sie Mitarbeiter einstellen und
führen werden. Es heißt nicht umsonst:
“Selbst und Ständig.”.
Doch bevor Sie die / der Beste Ihrer Branche werden können,
sind zuerst
ein paar Formalismen zu überwinden –
wir leben schließlich in Österreich.
Auch als Gründer werden Sie in die Situation kommen, Zahlungen an Ihr Finanzamt (FA) zu leisten. Die einzelnen Abgabenarten werden auf Ihrem Steuerkonto getrennt angeführt bzw. verbucht. Wenn Ihr Netbanking die Überweisungsart „FA-Zahlung” unterstützt, sollten Sie bei jeder Abgabenart, die Sie im Netbanking zur Zahlung definieren, exakt den zu zahlenden Betrag eingeben. Ein allfälliges Guthaben, das Sie abziehen dürfen, muß extra ausgewiesen werden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, daß Sie zwar den korrekten Betrag überweisen, aber Ihr Steuerkonto trotzdem einen Rückstand aufweist.