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Buchhaltung Blaschka

Per­so­nal­ver­rech­nung


in eigener Sache

Leider hat das Arbeits­recht eine Kom­plexi­tät er­reicht, die es fak­tisch un­mög­lich macht, alles richtig zu machen. Die ent­wickelte Judi­ka­tur er­laubt mittler­weile den Ver­wal­tungs­be­hörden, jeden kleinsten Fehler mit voller Härte zu be­strafen. Um möglichst wenig An­griffs­fläche zu bieten, ist es drin­gend an­zu­raten, Ver­ein­barungen nur schrift­lich zu tref­fen und jeden Schritt möglichst genau zu doku­men­tieren.

ein Ge­sell­schaf­ter als Dienst­nehmer

In diesem Leit­faden stellt die ÖGK eine Zu­sam­men­fas­sung zur Ver­füg­ung, wann die Ver­sich­erungs­pflicht nach dem ASVG ein­tritt.

Der Ab­melde­grund und seine Kon­se­quen­zen

Im NÖDIS Nr. 6 vom 4.4.2019 ist eine gut auf­be­rei­tete Dar­stel­lung dieser ver­füg­bar. Dazu heißt es seitens der GKK:

Ab­mel­dun­gen von der Sozial­ver­sich­erung sind bei der Be­en­di­gung eines Dienst­ver­hält­nis­ses nicht nur recht­zei­tig, son­dern auch kor­rekt aus­zu­fer­tigen. Vor allem die An­gabe des Ab­melde­grundes zieht nämlich unter­schied­lich­ste Rechts­folgen für den (ehe­mali­gen) Dienst­nehmer nach sich. Es ist somit darauf zu achten, dass jener Ab­melde­grund ver­wen­det wird, der auch der tat­säch­lichen Be­en­di­gungs­art des Dienst­ver­hält­nis­ses bzw. der Pflicht­ver­sicherung ent­spricht.

Ar­beits­zeit­er­fass­ung

Der OGH hat im Urteil 8 ObA 46/13t den Dienst­geber die Pflicht zur Führung der Ar­beits­zeit­auf­zeich­nung­en auf­bür­det.

Der erste Mit­ar­bei­ter

Sie wol­len den ersten Mit­ar­bei­ter ein­stel­len – oder haben ihn schon ein­ge­stellt?

Als Dienst­ge­ber be­nö­ti­gen Sie bei di­ver­sen Kör­per­schaf­ten ein DG-Kon­to:

Bei all die­sen Schrit­ten kann ich Sie unter­stützen und elek­tro­nisch Be­hörden­wege er­le­di­gen.

Im Zwei­fel wäre zu klären, wel­cher Kol­lekt­tiv­ver­trag an­zu­wen­den ist. Das LSD-BG stellt eine nie­dri­gere Ent­lohn­ung­, als vom „rich­ti­gen” KV vor­ge­geben, unter Strafe – eine Ver­wal­tungs­strafe, die unter das Ab­zugs­ver­bot des § 20 EStG bzw. § 12 KStG fällt.

Melde­fristen

Sehr wichtig ist die Ein­hal­tung der ge­setz­lichen Melde­fristen. Deren Nicht­be­fol­gung löst bei­spiels­weise die Weiter­ver­rech­nung der Bei­träge bis zu 3 Monate aus (§ 56 Abs. 1 ASVG). Dies wird voll­auto­mati­siert von der Appli­ka­tion MVB durch­ge­führt und wäre ge­ge­benen­falls mit­tels Ein­spruch zu be­kämpfen.

BUAG / BUAK

Das Bau­ar­bei­ter-Ur­laubs- und Ab­fer­ti­gungs­ge­setz nennt im § 2 taxa­tiv (ab­schließend) die Be­rufe, die diesem Gesetz unter­lie­gen.

Im An­wen­dungs­be­reich des BUAG gibt es spe­ziel­le (Melde-)Pflichten zu be­achten.

Finanz­po­li­zei

Die FinPol hat ein weit­reich­en­des Be­tre­tungs­recht, um (u.a.) Schwarz­ar­beit kon­trol­lier­en zu kön­nen.

Das be­trifft nicht nur Bau­stel­len, son­dern jedes be­lie­bi­ge Ge­schäfts­lo­kal. Wird dabei ein Dienst­neh­mer an­ge­trof­fen, der nicht (recht­zei­tig) an­ge­mel­det wurde, kann eine Ver­wal­tungs­stra­fe ver­hängt wer­den – die dem Ab­zugs­ver­bot unter­liegt.

Ent­send­ung nach Öster­reich

Die Ent­sende­platt­form er­hebt den An­spruch „Alles zum Thema Ent­sen­dung nach Öster­reich” be­reit zu stel­len.

Spe­ziell aus­ländi­schen Dienst­gebern ist es dring­end an­ge­raten, sich im Vor­aus mit dem kom­plexen Re­ge­lun­gen des Ar­beits­rechtes und den Be­stim­mun­gen zur Be­käm­pfung von Lohn- und Sozial­dum­ping aus­ein­ander zu setzen.


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