Schon beim ersten Ja sind Sie bei mir genau richtig.
Als Buchhalter und
Personalverrechner - mit
abgeschlossener
Bilanzbuchhalter-Ausbildung - bin ich
auf jene Unternehmer spezialisiert, die Ihre
Abschlüsse nicht
testieren lassen müssen
(§ 268 Abs.1 2.Satz UGB).
Das sind vor allem EPUs, e.U., KLU,
Personengesellschaften (KG, OG), KMU und kleine
GmbHs.
Der Arbeitskreis der Kassenhersteller der Wirtschaftskammer hat mit dem BMF etliche Detailfragen zur korrekten Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse erarbeitet. Hier finden Sie diese FAQ. Vom BMF gibt es den Erlass 123/2016 zur RKS-V. Noch mehr und weiterführende Informationen gibt es hier.
Bitte bechten Sie, daß im Anhang zur RKS-V spezifische technische Angaben gemacht werden, wie die Umsästze im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern sind. Nur jene Kassen, die diese Spezifikationen erfüllen, sind rechtskonform.
Das ab dem 1.4.2017 verpflichtend zu verwendende Verschlüsselungsmodul muß zwingend über Finanz-Online vor dessen Einsatz regristriert werden, bzw. muß dessen Außerbetriebnahme ebenfalls via FOnline gemeldet werden. Diese Meldung haben Sie mit Ihrem FOnline Zugang durchzufüren.
Das hat zur Konsequenz, daß Sie permanent das Risiko haben, eine Abgabenhinterziehung – im finanzstrafrechtlichen Sinne – zu begehen.GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Die Nutzung der Services erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Die Services werden in der jeweils von X gmbh für gut befundenen Gestaltung und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten.
X gmbh gewährleistet nicht, daß die Services Ihren Anforderungen entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. X gmbh übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Services erzielt werden können ...
Am 29.07.2013 um 08:41 stand auf der Homepage eines anderen Anbieters:
(Ad Satz 1:) Sollte die deutsche AG einen US-amerikanischen (Mit-)Eigentümer haben / bekommen, greift sofort der US-Patriot-Act, der US-Behörden den vollen Zugriff auf Ihre Daten gewährt. Ein Beispiel, wie weit das gehen kann, finden Sie hier.Die … Server liegen in Deutschland bei der Firma … AG.
…
Nachdem Du Deine Belege und Aufzeichnungen 7 Jahre lang aufheben musst werden wir das ebenfalls tun. Danach behalten wir uns vor, die Daten zu lüschen, die über das 7. Jahr hinausgehen.
Der EuGH hat im Urteil C-311/18 (Kurzfassung) festgehalten, daß eine Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland nur dann erlaubt ist, wenn dort das gleiche Sicherheitsniveau eingehalten werden kann, das die EU-DSGVO normiert.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat in einer Festlegung, auf Basis eines Berichts, bekräftigt, daß der Betrieb von MS Office 365 nicht rechtskonform möglich ist.
Mir (und meinem Berufsstand) ist diese Art von Bestimmungen fremd. Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO wurde außerdem eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die für einen Anbieter außerhalb der EU nicht bindend ist.
Ihre Daten werden (abgesichert) im Intranet, auf einer RAID-6 Storagebox gespeichert – keine Cloud !! – und werden periodisch auf unterschiedlichen Medien gesichert. Eine USV sorgt für genügend Zeit, um im Fall eines Stromausfalles, einen ordnungsgemäßen Shut-Down durchführen zu können, um Datenverluste zu vermeiden.
Dazu gibt es auch ein Informationsblatt der Datenschutzbehörde.
Am 11. März 2021 erfolgte die Erstzertifizierung, per 11. März 2024 konte erfolgreich die Re-Zertifizierung durchgeführt werden.
Hier können die gem. (Art. 13, Art. 30, ...) DSGVO zu erteilenden Informationen eingeholt werden.
Datenverarbeitungshinweis gem. Art. 30
DSGVO zu diesem Web-Auftritt:
Es werden weder Google Analytics noch Cookies noch
sonstige personenbezogene
Datensammelmaßnahmen
eingesetzt.
Diese Webseite speichert nur die Webserver-Logs, um den
gesetzlichen Auftrag des Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO
erfüllen zu können.
Es werden nur statische HTML-Seiten
ausgeliefert, weshalb es auch keinerlei
Datenverarbeitung iSd
Legaldefinition des Art. 4 Z. 2 DSGVO durch diesen
Web-Auftritt gibt.
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